Gemeint sind hier und im Folgenden Grenzüberschreitungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern gegenüber Schutzbefohlenen, die durch verbale, psychische oder körperliche Gewalt bis hin zu sexuellen Übergriffen gekennzeichnet waren. (Hinweis: jegliche sexualisierte Annäherung von Mitgliedern eines Mitarbeiterteams würde immer unter einem strukturellen und persönlichen Ungleichgewicht erfolgen und ist grundsätzlich unangemessen.)